In der Medizinethik gelten die folgenden Prinzipien (Grundsätze) als zentral: 

·         Respekt vor Autonomie

·         Nutzen für den Patienten

·         Nichtschaden 

·         Gerechtigkeit

Unter Respekt vor Autonomie wird dabei verstanden, dass der Patient selbst darüber bestimmen darf, ob und wie er im Rahmen des medizinisch Sinnvollen behandelt werden möchte. Eine Behandlung gegen seinen Willen ist nicht erlaubt.

Das Prinzip Nutzen für den Patienten fordert, dass keine Maßnahmen vorgenommen werden, die dem Patienten nicht (mehr) nützen, oder die im Hinblick auf das aktuelle Ziel der Therapie sinnlos sind. Das Ziel der Therapie könnte etwa in der Heilung oder Lebensverlängerung liegen, aber auch darin, ein würdevolles und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen.

Das Prinzip Nichtschaden verlangt, Maßnahmen zu vermeiden, bei denen der Schaden den Nutzen überwiegt, etwa eine Chemotherapie, die keine Erfolgsaussicht hat, aber die Lebensqualität deutlich beeinträchtigt.

Das Prinzip Gerechtigkeit bedeutet, dass bei der Zuteilung von Ressourcen Menschen gleichbehandelt werden müssen und keine Unterschiede z.B. wegen persönlicher Beziehungen, Wichtigkeit oder Finanzkraft unterschiedlich gemacht werden dürfen.

Es kann sein, dass die Prinzipien sich nicht gleichzeitig einhalten lassen; dann muss zwischen ihnen abgewogen werden.

Hier finden Sie weiteres Material zu diesen Prinzipien.